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Kurzinfo: Raumbelegungsplan Online-Raumverwaltung Web App Software Veranstaltungsmanagement, 100% browserbasiert SaaS: Die einfache Raumverwaltung Web-App und Belegungskalender inkl. Abrechnung und Ressourcenverwaltung ab 19 Euro!
Mit browserbasiert bezeichnet man Software die ausschließlich mit dem Internet Browser (z. B. Firefox, Chrome, Internet Explorer oder Safari) bedienbar ist und als Software-as-a-Service sog. Web-App angeboten wird. Die Online Raumverwaltung Web-App ist 100% browserbasiert - alle Funktionen lassen sich rund um die Uhr von überall aus mit dem Browser auf den verschiedestenen Endgeräten wie PCs, Apple-Computern, Tablets und Smart-Phones (z. B. Andoid, Apple) bedienen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO; englisch General Data Protection Regulation, GDPR, französisch Règlement général sur la protection des données, RGPD) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, und auch andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden. Die Verordnung ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. Zusammen mit der sogenannten JI-Richtlinie für den Datenschutz in den Bereichen Polizei und Justiz[1] bildet die DSGVO seit dem 25. Mai 2018 den gemeinsamen Datenschutzrahmen in der Europäischen Union.[2]
Als Fakturierung (von lateinisch factura für Rechnung) − auch Rechnungsstellung genannt − wird ein Vorgang im Rechnungswesen bezeichnet, bei dem einem Kunden eine Rechnung über erfolgte (in seltenen Fällen auch erst vorgesehene) Lieferungen und/oder Leistungen erstellt wird. Bei der Fakturierung erfolgt auch eine Buchung des Geschäftsvorfalls auf passende Konten (Forderungen, Kasse (Bargeld) oder Bank und Umsatzerlöse, evtl. Umsatz- und andere Steuern). In Österreich wird die Fakturierung auch als Rechnungslegung bezeichnet. Der Begriff Rechnungslegung wird jedoch in Gesetzestexten nur für die gesamte Tätigkeit des externen Rechnungswesens, also der Buchführung und des Jahresabschlusses verwendet (§ 342b HGB).
Java ist eine objektorientierte Programmiersprache und eine eingetragene Marke des Unternehmens Sun Microsystems, welches 2010 von Oracle aufgekauft wurde. Die Programmiersprache ist ein Bestandteil der Java-Technologie – diese besteht grundsätzlich aus dem Java-Entwicklungswerkzeug (JDK) zum Erstellen von Java-Programmen und der Java-Laufzeitumgebung (JRE) zu deren Ausführung. Die Laufzeitumgebung selbst umfasst die virtuelle Maschine (JVM) und die mitgelieferten Bibliotheken. Java als Programmiersprache sollte nicht mit der Java-Technologie gleichgesetzt werden; Java-Laufzeitumgebungen führen Bytecode aus, der sowohl aus der Programmiersprache Java als auch aus anderen Programmiersprachen wie Nice und Groovy kompiliert werden kann. Im Prinzip könnte jede Programmiersprache als Grundlage für Java-Bytecode genutzt werden, meistens existieren aber keine entsprechenden Bytecode-Compiler.
(siehe auch Beratung Veranstaltungssicherheit und Veranstaltungsmanagement)
Als Versammlungsstättenverordnung (VStättV(O)) bezeichnen viele deutsche Bundesländer die jeweilige landesspezifische Rechtsverordnung, die sich auf den Bau und den Betrieb von sogenannten Versammlungsstätten bezieht. Die von der deutschen Bauministerkonferenz (ARGEBAU) erstellte Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV)[1] soll als Grundlage einer bundesweiten Vereinheitlichung dieser Länderregelungen dienen, ist aber rechtlich weder für den Bürger noch für die Landesregierungen verbindlich. Aufgrund der neuen MVStättVO vom Juli 2014 wurden Freiluftversammlungsstätten aus dem Geltungsbereich gerückt. In der Praxis kommen für diese Arten immer häufiger Richtlinien, Orientierungsrahmen oder Merkblätter der Länder zum Tragen, welche inhaltlich oft ähnliche oder höhere und detailliertere Forderungen stellen.
Software as a Service (SaaS) ist ein Teilbereich des Cloud Computings. Das SaaS-Modell basiert auf dem Grundsatz, dass die Software und die IT-Infrastruktur bei einem externen IT-Dienstleister betrieben und vom Kunden als Dienstleistung genutzt werden. Für die Nutzung von Online-Diensten wird ein internetfähiger Computer sowie die Internetanbindung an den externen IT-Dienstleister benötigt. Der Zugriff auf die Software wird meist über einen Webbrowser realisiert.
Für die Nutzung und den Betrieb zahlt der Servicenehmer ein Nutzungsentgelt. Durch das SaaS-Modell werden dem Servicenehmer die Anschaffungs- und Betriebskosten teilweise erspart, da der Servicegeber die komplette IT-Administration und weitere Dienstleistungen wie Wartungsarbeiten und Updates übernimmt. Zu diesem Zweck wird die IT-Infrastruktur, einschließlich aller administrativen Aufgaben, ausgelagert, und der Servicenehmer kann sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren
ZUGFeRD (Akronym für Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland) ist eine Spezifikation für das gleichnamige Format elektronischer Rechnungen. Das Format wurde vom Forum elektronische Rechnung Deutschland in Zusammenarbeit mit Verbänden, Ministerien und Unternehmen entwickelt. Am 25. Juni 2014 wurde die Version 1.0 der Spezifikation veröffentlicht. Das ZUGFeRD-Format wird nach Maßgabe des Forums elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) sowohl Unternehmen als auch der öffentlichen Verwaltung frei zugänglich gemacht und zu fairen, sachgerechten und nicht diskriminierenden Bedingungen angeboten.
XRechnung ist ein XML-basiertes semantisches Datenmodell, das als Standard für elektronische Rechnungen etabliert und insbesondere im Rechnungsaustausch mit öffentlichen Auftraggebern in Deutschland verwendet wird. Der Standard XRechnung wurde am 22. Juni 2017 in der 23. Sitzung des IT-Planungsrats für Bund und Länder in der Version 1.0 beschlossen.[1] Mit dem Standard XRechnung konkretisiert Deutschland die europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung EN-16931 und setzt damit maßgeblich die Richtlinie 2014/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates um. Mit der Einführung der elektronischen Rechnung in der öffentlichen Verwaltung können elektronische Rechnungen seit April 2020 bundesweit einheitlich nach diesem Standard an öffentliche Auftraggeber gesendet werden.